Hallo Zusammen!
Nach Begebenheiten im letzten Jahr und dem was ich daraus gelernt habe, habe ich mir zu Weihnachten ein Handsprechfunkgerät von meiner Frau gewünscht. Kosten ca. 150 EUR. Daraus ergab sich einen Funkschein zu machen. Kosten 120 EUR plus Buch 20 EUR. Da ich am Rhein wohne und der Kursus den See- (SRC) und Binnenfunk behandelte, habe ich den Binneschein (UBI) gleich mitgemacht. Prüfungskosten 150 EUR plus 20 EUR Reisekosten für die Prüfer. (Nun erscheint mir der Kostenzuschuss von einmalig 250 EUR der SAU für den B/C-Kreis mehr als gerechtfertigt).
Letzte Woche habe ich dann bei der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung für den See- und Binnenbereich beantragt. In der Antwort schreibt die Bundesnetzagentur:
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass für die von Ihnen beantragte UKW-Sprechfunkanlage vom Typ Icom-M23 keine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz erteilt wird.
Im Binnenschifffahrtsfunk ist gemäß der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk und dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk die Benutzung von UKW-Handsprechfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen verboten.
Für UKW-Handsprechfunkgeräte im Bereich Seefunk ist eine Zuteilung möglich.
Hat jemand Kenntnis darüber, ob und wie man dennoch eine Zulassung auch für den Binnenfunk bekommt. Paddelkameraden haben mal was von einer Ausnahmeregelung für Kajaks gehört, wußten aber auch nicht genau wo.
Für Hinweise und Tipps aus dem Forum wäre ich dankbar.
Viele Grüße vom Niederrhein
Mike
Nach Begebenheiten im letzten Jahr und dem was ich daraus gelernt habe, habe ich mir zu Weihnachten ein Handsprechfunkgerät von meiner Frau gewünscht. Kosten ca. 150 EUR. Daraus ergab sich einen Funkschein zu machen. Kosten 120 EUR plus Buch 20 EUR. Da ich am Rhein wohne und der Kursus den See- (SRC) und Binnenfunk behandelte, habe ich den Binneschein (UBI) gleich mitgemacht. Prüfungskosten 150 EUR plus 20 EUR Reisekosten für die Prüfer. (Nun erscheint mir der Kostenzuschuss von einmalig 250 EUR der SAU für den B/C-Kreis mehr als gerechtfertigt).
Letzte Woche habe ich dann bei der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung für den See- und Binnenbereich beantragt. In der Antwort schreibt die Bundesnetzagentur:
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass für die von Ihnen beantragte UKW-Sprechfunkanlage vom Typ Icom-M23 keine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz erteilt wird.
Im Binnenschifffahrtsfunk ist gemäß der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk und dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk die Benutzung von UKW-Handsprechfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen verboten.
Für UKW-Handsprechfunkgeräte im Bereich Seefunk ist eine Zuteilung möglich.
Hat jemand Kenntnis darüber, ob und wie man dennoch eine Zulassung auch für den Binnenfunk bekommt. Paddelkameraden haben mal was von einer Ausnahmeregelung für Kajaks gehört, wußten aber auch nicht genau wo.
Für Hinweise und Tipps aus dem Forum wäre ich dankbar.
Viele Grüße vom Niederrhein
Mike