So, ich schreib das mal hier rein um meinem Ärger ein wenig Luft zu verschaffen und den ein oder anderen Einsteiger zu warnen.
Sonntag war ich mit meiner Freundin zwischen Zeuthen und Königs-Wusterhausen auf dem Wasser zum entspannten paddeln. Erwartungsgemäß war jede Menge los, wie es eben so ist an schönen Wochenenden. Und auch die WSP wollte offensichtlich die Gelegenheit nutzen und ihr Weihnachtsgeld aufbessern.
Auf einmal wurden wir von der WSP angehalten und bekamen ein Verwarnungsgeld von 20€ aufgedrückt, da beide Boote keine Kennzeichen trugen. Ich hatte dazu tatsächlich schon mal recherchiert und unter "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge" auf den Seiten der WSV erfahren, dass u.a. Kajaks von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Die meisten von Euch wissen sicher, dass das nicht ganz stimmt und es eine weitere Klausel an anderer Stelle gibt, die die Kennzeichnungspflicht mit einem Namen (keinem registrierten Kennzeichen) vorschreibt. Meine Erklärung wurde freundlich zurück gewiesen, und man überreichte uns zwei Zahlscheine. Welchen Sinn es ergibt, dass ich an meinem Boot zusätzlich zur Herstelleraufschrift "Nelo" jetzt noch einen Namen tragen soll, das will und kann mir keiner beantworten. Eine spürbare Erhöhung der Sicherheit jedenfalls eher nicht. Aber Verordnung ist nun mal Verordnung… dafür aber sofort zu kassieren halte ich für eine Frechheit.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende.
Auf dem Rückweg, am Beginn der Engstelle vor dem Zeuthener See, kam uns u.a. ein großes Motorboot entgegen und machte mächtig Welle. Ich sah schon aus der Ferne, dass das nicht hinhauen würde und versuchte, dem Bootsführer durch Winken und Zeichen klar zu machen, dass er langsamer fahren soll. Tat er nicht und ich kenterte bereits im Sog der Welle. Auch danach fuhr er ohne Drosselung weiter. Warum auch, denn die WSP, die keine 100m entfernt lauerte (mit dem Bug in Richtung des Geschehens), interessierte sich dafür einen feuchten Dreck. Sie waren leider zu sehr damit beschäftigt, die Funksprüche der lasernden Kollegen auf der anderen Seeseite abzuwarten um im Falle eines Falles schnellstmöglich den Klingelbeutel aufzuhalten.
Sicher war das keine Lebensgefährliche Situation für mich, die Wassertemperatur führte auch nicht gleich zu Erfrierungen. Trotzdem frage ich mich mal wieder ernsthaft, ob der Polizei eigentlich noch bewusst ist, dass ihre Aufgabe darin besteht, Bürger zu schützen und nicht Gesetze. Beschwert man sich, dann heulen sie einem die Ohren mit "Personal- und Geldmangel" voll – für das Abkassieren von absurden Ordnungswidrigkeitsverstößen steht dann aber immer ein ganzes Bataillon Spalier…
kochend,
Matthias
P.S. Und wenn jemand bei der Suche nach der richtigen Vorschrift scheitert wie ich: §2.02 BinSchStrO googlen ;-)
Sonntag war ich mit meiner Freundin zwischen Zeuthen und Königs-Wusterhausen auf dem Wasser zum entspannten paddeln. Erwartungsgemäß war jede Menge los, wie es eben so ist an schönen Wochenenden. Und auch die WSP wollte offensichtlich die Gelegenheit nutzen und ihr Weihnachtsgeld aufbessern.
Auf einmal wurden wir von der WSP angehalten und bekamen ein Verwarnungsgeld von 20€ aufgedrückt, da beide Boote keine Kennzeichen trugen. Ich hatte dazu tatsächlich schon mal recherchiert und unter "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge" auf den Seiten der WSV erfahren, dass u.a. Kajaks von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Die meisten von Euch wissen sicher, dass das nicht ganz stimmt und es eine weitere Klausel an anderer Stelle gibt, die die Kennzeichnungspflicht mit einem Namen (keinem registrierten Kennzeichen) vorschreibt. Meine Erklärung wurde freundlich zurück gewiesen, und man überreichte uns zwei Zahlscheine. Welchen Sinn es ergibt, dass ich an meinem Boot zusätzlich zur Herstelleraufschrift "Nelo" jetzt noch einen Namen tragen soll, das will und kann mir keiner beantworten. Eine spürbare Erhöhung der Sicherheit jedenfalls eher nicht. Aber Verordnung ist nun mal Verordnung… dafür aber sofort zu kassieren halte ich für eine Frechheit.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende.
Auf dem Rückweg, am Beginn der Engstelle vor dem Zeuthener See, kam uns u.a. ein großes Motorboot entgegen und machte mächtig Welle. Ich sah schon aus der Ferne, dass das nicht hinhauen würde und versuchte, dem Bootsführer durch Winken und Zeichen klar zu machen, dass er langsamer fahren soll. Tat er nicht und ich kenterte bereits im Sog der Welle. Auch danach fuhr er ohne Drosselung weiter. Warum auch, denn die WSP, die keine 100m entfernt lauerte (mit dem Bug in Richtung des Geschehens), interessierte sich dafür einen feuchten Dreck. Sie waren leider zu sehr damit beschäftigt, die Funksprüche der lasernden Kollegen auf der anderen Seeseite abzuwarten um im Falle eines Falles schnellstmöglich den Klingelbeutel aufzuhalten.
Sicher war das keine Lebensgefährliche Situation für mich, die Wassertemperatur führte auch nicht gleich zu Erfrierungen. Trotzdem frage ich mich mal wieder ernsthaft, ob der Polizei eigentlich noch bewusst ist, dass ihre Aufgabe darin besteht, Bürger zu schützen und nicht Gesetze. Beschwert man sich, dann heulen sie einem die Ohren mit "Personal- und Geldmangel" voll – für das Abkassieren von absurden Ordnungswidrigkeitsverstößen steht dann aber immer ein ganzes Bataillon Spalier…
kochend,
Matthias
P.S. Und wenn jemand bei der Suche nach der richtigen Vorschrift scheitert wie ich: §2.02 BinSchStrO googlen ;-)